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TÜV Mark UE01/02

www.tuev-sued.de

LOGO_tuev-ue-01LOGO_tuev-ue-02Ziel

Durch Stärkung der Transparenz auf dem Markt für Strom aus erneuerbaren Energien-Anlagen (EE01), bzw. Wasserkraft (EE02), sollen neue Investitionen in diese Technologien gefördert und eine entsprechende Nachfragesteigerung erzielt werden.
Investitionen in neue erneuerbare Energien-Anlagen (UE01)
Transparenz schaffen auf dem Elektrizitätsmarkt

Produktgruppe

Stromangebote, die aus umweltfreundlichen Energiequellen stammen (mindestens 50 % aus erneuerbaren Energien, derRest aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)). (UE01)
Stromangebote, die zu 100 % aus erneuerbaren Energien (01) bzw. zu 100 % aus Wasserkraft (02) stammen

Vergabestelle und -kriterien

Das Zeichen wird vergeben von der TÜV Süd Industrie Service GmbH.

Bedingungen für UE01:

Energieträger: mindestens 50% aus EE, der Rest aus KWK.
Zeitgleichheit zwischen Erzeugung und Verbrauch im Viertelstunden-Raster.
Mindestens 25% der EE-Liefermenge aus neuen Kraftwerken.
Aufschläge des Ökostromprodukts kommen der Förderung der Kraftwärmekopplung und der Erneuerbaren Energien zugute, wobei mindestens 2/3 in einen Fonds zum Bau neuer Anlagen fließen.
Die verwendeten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen müssen einen Jahresnutzungsgrad von mindestens 70 % erreichen.

Bedingungen für UE02:

Energieträger: mindestens 50% aus EE, der Rest aus KWK.
Die verwendeten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen müssen einen Jahresnutzungsgrad von mindestens 70 % erreichen.
Aufschläge des Ökostromprodukts kommen der Förderung der Kraftwärmekopplung und der Erneuerbaren Energien zugute, wobei mindestens 2/3 in einen Fonds zum Bau neuer Anlagen fließen.

Kontrollmechanismus

Der Zertifizierungsprozess und die jährliche Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien wird von den jeweiligen regionalen TÜV-Stellen durchgeführt.

Marktrelevanz

Die Anforderungen dieser Zeichen bzgl. des Umwelteffektes sind vergleichsweise gering. Die Bedingungen an beide Zeichen gewährleisten, dass der Strom aus erneuerbaren Energiequellen stammt. Beide Kennzeichen verlangen keine Mindestanteile an bestimmten Energiequellen wie z. B. aus PV-Anlagen und stellen keine Einschränkungen an die Stromgewinnung aus Wasserkraftwerken. Die Vorgaben für Investitionen in neue Anlagen sind vergleichsweise weich formuliert. Der Beitrag zur Verbesserung der Umwelt über das Erneuerbare Energiengesetz hinaus ist vorgeschrieben, aber für den Verbraucher schwer quantifizierbar. Die Quantifizierung von Preisaufschlägen für Ökostrom gegenüber „Grauen Strom", schränkt die Anwendung des Labels auf Ansätzen beider „Stromsorten" ein. Bei reinen Ökostromanbietern ist dieses Kriterium nicht sinnvoll anwendbar

Das TÜV-Label fordert als einziges „Ökostrom-Label" die Zeitgleichheit von Anfrage und Nachfrage. Bei niedrigen Anteilen an Grünem Strom vom gesamten Strommarkt ist dieses Kriterium zwar noch von geringer Relevanz, wird aber mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien an Bedeutung gewinnen.

Es ist anzumerken, dass der Name und das Zeichen des TÜV weitaus bekannter sind als die Zeichen UE01 und UE02 selbst bzw. die entsprechenden Kriterien. Die Verbraucher vertrauen auf die Marke TÜV, die eine Vielzahl von Produkten im Hinblick auf technische Sicherheitsanforderungen kennzeichnet. Die Ökostrom-Label können von dieser Bekanntheit und dem Vertrauen profitieren.


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