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Stromkennzeichnungspflicht
Ziele
Mit der Verpflichtung zur Stromkennzeichnung solldas Bewusstsein der Verbraucher bezüglich denUmweltauswirkungen der Stromnutzung erhöht werden. Aufgrund von ausgewählten verlässlichen Basisinformationen soll die Vergleichbarkeit und Transparenz aller Stromangebote erhöht werden.
Produktgruppe
Die einheitliche Stromkennzeichnung für alle Arten von Strom (u.a. Grüner Strom) dient als Verbraucherinformation. Beispiel: Greenpeace Energy
Umsetzung und Kriterien
Der Verbraucher erhält eine verlässliche Information über die relative Zusammensetzung (Kernkraft, Erneuerbare Energien, fossile und sonstige Energieträger) des bezogenen Stroms und deren spezielle Auswirkungen auf die Umwelt. Hierbei wird zwischen CO2-Emissionen pro kWh, sowie der Menge der eventuell entstehenden radioaktiven Stoffen unterschieden. Die Elektrizitätsversorger sind verpflichtet, in oder als Anlage zu ihren Rechnungen die geforderten Informationen anzugeben.
Die Stromkennzeichnungspflicht geht zurück auf die Europäische Binnenmarkt-Richtlinie Elektrizität (2003/54/EG) aus dem Jahr 2003. Die nationale Umsetzung ist in § 42 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) erfolgt, dass am 15. Dezember 2005 in Kraft trat.
Marktrelevanz
Die Stromkennzeichnung informiert lediglich über wenige Aspekte des Strombezugs.
Insbesondere die Zusammensetzung des Stroms aus erneuerbaren Energien, sowie ein möglicher zusätzlicher Umweltnutzen gegenüber Erneuerbaren Energiengesetz wird nicht dargestellt. Damit kann die Stromkennzeichnung die verschieden Labels für Grünen Strom nicht ersetzen, sondern lediglich die Vergleichbarkeit von Basisinformationen erhöhen.
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