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GoO - Guarantee of Origin - Herkunftsnachweis/Garantiezertifikat
Bedeutung
GoO - Guarantee of Origin oder auch Herkunftsnachweis bzw. Garantiezertifikat ist kein Label im eigentlichen Sinn (kein Warenzeichen).
Das Vorlegen eines Herkunftsnachweises/Garantiezertifikats ist für Stromproduzenten in den neuen EU Mitgliedsländern verpflichtend, wenn sie den Strom aus erneuerbaren Energiequellen generieren.
Ziele
Reduzierung von CO2 Emissionen, grenzüberschreitender Handel mit aus erneuerbarer Energiequellen produzierter Strom zwischen den 25 EU Mitgliedsländern
Produkt/Zielgruppen
Grüner Strom - aus erneuerbaren Energiequellen generierter Strom
Der Herkunftsnachweis/Garantiezertifikat soll dem Verbraucher eine Gewährleistung geben, dass der von ihm verbrauchte Strom gemäß der Richtlinie 2001/77/EG aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wurde. Der Herkunftsnachweis/Garantiezertifikat soll ausserdem dazu beitragen Betrügereien beim Handeln von Ökostrom zu vermeiden.
Die Richtlinie 2001/77/EG definiert Eneuerbare Energiequellen als "regenerative nicht-fossile Brennstoffe (Wind, Solar, Geothermal, Wellen, Gezeiten, hydroelektrische Einrichtungen mit Kapazitäten unter 10MW und aus Land- und Waldwirtschaft, kommunalen und industriellen Reststoffen gewonnene Biomasse)".
Vergabestellen und Kriterien
Jeder Herkunftsnachweis/Garantiezertifikat basiert auf nationaler Gesetzgebung, welche jeweils mit Art. 5 der Richtlinie 2001/77/EG übereinstimmen müssen. In manchen Ländern ist die Energiemarktregulierungsbehörde die Genehmigungsinstanz für Herkunftsnachweise/Garantiezertifikate, in anderen Ländern sind es die Übertragungsnetzbetreiber. Eine Herkunftsnachweis/Garantiezerifikat sollte:
• Die Energiequelle spezifizieren, aus der der angebotene Strom generierte wurde. Dabei sind Angaben zum Zeitpunkt und Ort der Herstellung von Bedeutung; Im Falle einer hydroelektrischen Installationen sollte die Kapazität angegeben werden
• Stromproduzenten unterstützen indem sie demonstrieren, dass der produzierte Strom wirklich aus erneuerbaren Energiequellen gemäß der Richtlinie 2001/77/EG gewonnen wurde;
Der Herkunftsnachweis/Garantiezertifikat ist nicht identisch mit den Informationen zu Umwelteinflüssen wie CO2 Emmissionen und radioaktiven Müll durch Stromproduktion aus nicht regenerativen Energiequellen (siehe Richtlinie 2003/54/EG bezüglich allgemeine Regeln für den internen Strommarkt).
Kontrollmechanismen
Noch nicht alle Mitgliedsländer der EU haben ein System zur Genehmigung von Orginalitätsgarantien eingeführt. Die Kontrollmechanismen basieren auf nationale Vorschriften.
Kosten
Die Kosten sind abhängig von nationalen gesetzlichen Regulierungen.
Marktrelevanz
Die Richtlinie 2001/77/EG wurde am 27. September 2001 veröffentlicht. Die EU Mitgliedsländer wurden dazu verpflichtet, die Richtlinie bis zum 27. Oktober 2003 in nationales Recht umszusetzten. Marktrelevante Informationen werden gemäß der Richtlinie durch nationale Berichte bereitgestellt.
Herkunftsnachweise/Garantiezertifikate sind unter dem RECS (Renewable Energy Certificate System: www.recs.org) System handelbar. Dieses System basiert auf internationalen Standards für Zertifikatehandel.
Suchformular
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