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Blauer Engel

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LOGO_blauerengelZiel

Der Blaue Engel ist das erste und bekannteste Umweltzeichen der Welt. Seit 1978 setzt er Maßstäbe für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen, die von einer unabhängigen Jury nach definierten Kriterien beschlossen werden.

Produktgruppe

Das Zeichen wird vergeben für verschiedene Produkte und Dienstleistungen, die sich im Vergleich zu anderen, dem gleichen Zweck dienenden Produkten bei einer ganzheitlichen Betrachtung durch besondere Umweltfreundlichkeit auszeichnen. Die Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit müssen ebenso gewährleistet werden. Neue Produktkategorien z. B. Mini-BHKW-Module für flüssige Brennstoffe (RAL-UZ 109) erweitern kontinuierlich das Wirkungsspektrum des Umweltzeichens.

Bis heute können fast alle Haushalts (ausgenommen Küchengroßgeräte) - und Bürogeräte gelabelt werden. Im Bürobereich gibt es besondere Kriterien für Druck- und Faxgeräte (RAL-UZ 85, 114), wobei besonders auf niedrigen Energiebedarf, besonders im Stand-by geachtet wird. Im Gebäudebereich gibt es Kriterien für Baumaterialien aus z. B. Altpapier oder Altglas, aber auch für die Effizienz des Hauses. Strom- und Wärmebedarf sind unter anderem Kriterien für den Blauen Engel. Im Beleuchtungsbereich wird der Blaue Engel für Elektronische Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen vergeben.

Heute tragen rund 10.000 Produkte und Dienstleistungen in 80 Produktkategorien den Blauen Engel.

Vergabeorgan & -kriterien

Die Jury Umweltzeichen zeichnet Produkte und Dienstleistungen mit dem Umweltzeichen Blauer Engel aus, die in einer ganzheitlichen Betrachtung besonders umweltfreundlich sind und zugleich die hohen Ansprüche des Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie der Gebrauchstauglichkeit erfüllen.

Die Jury entscheidet über die Produkte und Dienstleistungen, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet werden sollen sowie über die zugrunde zu legenden Vergabekriterien und Nachweise. Diese werden vom Umweltbundesamt unter Beteiligung von RAL und der interessierten Kreise auf wissenschaftlicher Grundlage erarbeitet. Das Umweltbundesamt berücksichtigt bei der Kriterienfestsetzung, dass ca. 30% der besten am Markt verfügbaren Produkte das Umweltzeichen erhalten können.

Der Jury gehören nach ihrer Geschäftsordnung bis zu 15 natürliche Personen an. Davon werden bis zu 13 Mitglieder vom Bundesumweltminister im Benehmen mit dem/der Vorsitzenden der Umweltministerkonferenz für einen Zeitraum von drei Jahren berufen. Dies geschieht unter angemessener Berücksichtigung aller relevanten gesellschaftlichen Gruppen wie Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, des Handels und der Industrie, um nur einige zu nennen. Zwei weitere Mitglieder gehören der Jury als Vertreter der Bundesländer an. Ein Landesvertreter kommt aus dem Umweltministerium des Bundeslandes, das den UMK - Vorsitz innehat, der zweite aus dem Bundesland, das zuvor den Vorsitz inne hatte. Der Bundesumweltminister beruft die Vertreter der Bundesländer für den Zeitraum von zwei Jahren. In der ersten Sitzung der jeweiligen Berufungsperiode wählt die Jury aus ihrer Mitte den Jury-Vorsitz.

Die Jury trifft sich zwei Mal im Jahr zu ihren turnusmäßigen Sitzungen. Darüber hinaus arbeiten die Ausschüsse (Vergabegrundlagen, Marketing/Internationales, Technikentwicklung) anlassbezogen. Zwischen den Sitzungen vertritt der Vorsitz die Jury bei Veranstaltungen und Gesprächen.

Die Jury-Mitglieder sind weisungsfrei und unparteiisch, die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich.

Anforderungen zur Labelbenutzung

Von hoher Bedeutung sind der ökonomische Umgang mit Rohstoffen, die Herstellung, der Gebrauch, die Lebensdauer und die Entsorgung. Es gibt Grundanforderungen für verschiedene Produktgruppen, die auf die einzelnen Produkt angepasst werden, z. B. Notebook : Energieverbrauch im Stand-by < 2 W, recyclebares Design, Geräuschemission etc.

Anforderungen zur Benutzung als Werbemittel:

  • Der Blaue Engel darf nur auf dem ausgezeichneten Produkt und in der Direktwerbung für dieses Produkt benutzt werden.
  • Das Einzelprodukt muss die für die betreffende Produktgruppe geltenden Vergabekriterien erfüllen.
  • Es muss ein Zeichenbenutzungsvertrag mit dem RAL abgeschlossen werden.

Das Umweltbundesamt sammelt und prüft die Neuvorschläge für Produktgruppen, bevor sie an die Jury Umweltzeichen weitergeleitet werden. Zweimal im Jahr werden die Produktgruppen ausgewählt, die dazu geeignet sind, durch den Blauen Engel gefördert zu werden. Danach werden diese Produkte einer näheren Untersuchung unterzogen.

Existieren bereits Vergabegrundlagen für eine entsprechende Produktgruppe, stellen Hersteller ihren Antrag auf Benutzung des Umweltzeichens direkt beim RAL.

Grundsätzlich kann der Blaue Engel von allen Herstellern und Vertreibern beantragt werden, egal ob es sich um inländische oder ausländische Firmen handelt.

Kosten

Bei der Beantragung des Blauen Engels erhebt die Zeichenvergabestelle RAL eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 250 EUR (zzgl Umsatzsteuer). Wird durch den Lizenznehmer die Erweiterung des Benutzungsrechtes des Umweltzeichens für kennzeichnungsberechtigte Produkte oder Dienstleistungen beantragt, die unter einem anderen Markennamen und/oder einer anderen Vertriebsorganisation in den Verkehr gebracht werden sollen, so ist für den Abschluss jedes Erweiterungsvertrages ein Bearbeitungsentgelt von je 150 EUR (zuzüglich Umsatzsteuer) vom Antragsteller an RAL zu entrichten. Nach Abschluss eines Zeichenbenutzungsvertrages ist an RAL ein gestaffeltes Jahresentgelt zu leisten. Dessen Höhe richtet sich nach dem jährlichen Gesamtumsatz aller mit dem jeweiligen Umweltzeichen gekennzeichneten Produkte oder Dienstleistungen innerhalb einer Vergabegrundlage.

Kontrollmechanismus

Entsprechend der Produktentwicklung haben alle Vergabegrundlagen eine begrenzte Laufzeit von in der Regel 3-4 Jahren. Für Produktgruppen, für die mit einer rascheren Weiterentwicklung des Standes der Technik zu rechnen ist, können auch kürzere Laufzeiten festgelegt sein.

Die Jury Umweltzeichen überprüft vor Ablauf dieses Zeitraums die bestehenden Kriterien und entscheidet, ob eine Vergabegrundlage mit Veränderungen oder ohne Veränderungen verlängert werden soll oder aufgehoben wird. Auf diese Weise können aktuelle Marktentwicklungen und die Entwicklung neuer Produktalternativen berücksichtigt werden. Dadurch ist von vornherein für die notwendige Dynamik und eine regelmäßige Aktualisierung der Kriterien gesorgt.

Durch den mit dem RAL abzuschließenden Zeichennutzungsvertrag verpflichtet sich der Hersteller rechtsverbindlich, während der Laufzeit des Vertrages die Anforderungen in vollem Umfang einzuhalten. Das Umweltbundesamt und der RAL prüfen eingehend Hinweise von Konkurrenten, Verbrauchervereinigungen und einzelnen Konsumenten auf eventuelle Missbräuche.

Stellt sich heraus, dass ein Produkt die im Vertrag festgehaltenen Anforderungen nicht erfüllt oder der Blaue Engel in sonstiger Weise missbräuchlich verwendet wird, wird dem Hersteller das Recht auf die Nutzung des Blauen Engels entzogen.

Bedeutung auf dem Markt

Der Blaue Engel ist die erste und älteste umweltschutzbezogene Kennzeichnung der Welt für Produkte und Dienstleistungen. Er wurde 1978 auf Initiative des Bundesministers des Inneren und durch den Beschluss der Umweltminister des Bundes und der Länder ins Leben gerufen. Seit dem ist er ein marktkonformes Instrument der Umweltpolitik, mit dem auf freiwilliger Basis die positiven Eigenschaften von Angeboten gekennzeichnet werden können.

Damit fügt er sich in den Leistungswettbewerb um die bestmöglichen ökologischen Eigenschaften von Produkten (ausgenommen Lebensmittel) und Dienstleistungen ein. Der Blaue Engel trägt entscheidend dazu bei, den Strukturwandel der Wirtschaft in Richtung nachhaltige Entwicklung zu beschleunigen. Und das mit wachsendem Erfolg: 1978 wurden die ersten sechs Vergabegrundlagen von der Jury Umweltzeichen verabschiedet. Heute tragen rund 10.000 Produkte und Dienstleistungen in 80 Produktkategorien den Blauen Engel.


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