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Bürogeräte
Bürogeräte wie PCs, Laptops, Computerbildschirme, Drucker, Faxgeräte, Telefone oder Modems sind notwendige technische Einrichtungen in den meisten Büros. Der Energieverbrauch durch Nutzung dieser Geräte ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Der Gebrauch dieser Geräte ist zwar erforderlich, dennoch lässt sich der steigende Energiekonsum der letzten Jahre in Zukunft reduzieren.
Ein Weg zu Erreichung dieses Ziels ist das Verhalten des Personals in Hinsicht auf Energieeinsparung und Effizienz zu ändern (z. B. Ausschalten des Monitors, wenn er längere Zeit nicht in Gebrauch ist). Ein weiterer Weg zur Energieeinsparung ist die Anschaffung von höchst energieeffizienten Bürogeräten.
Hierbei kommen die Energielabels zum Einsatz. Sie informieren den Käufer über den Energieverbrauch eines Bürogerätes. Zur Zeit besteht noch keine Verpflichtung für Bürozubehör oder unterhaltungselektronischen Geräten, die durch die Energielabels vorgegebenen Kriterien zu erfüllen. Trotzdem sind auch für solche Geräte Energielabel vorhanden und viele Produkte mit Labeln gekennzeichnet.
Die wichtigsten Kriterien und Konditionen der Label sind hier aufgeführt zu finden.
Energy Star Programm
Bürogeräte werden weltweit gehandelt. Durch ein Abkommen von 2003 zwischen den USA und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für stromsparende Bürogeräte soll der internationale Handel und Umweltschutz der Geräte erleichtert werden. Dieses gemeinschaftliche Kennzeichnungsprogramm für stromsparende Bürogeräte nennt sich Energy Star Programm.
In einer Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates (Verordnung (EG) Nr. 106/2008) werden die Regeln für das Programm festgelegt.
Das Energy Star Programm wird mit anderen gemeinschaftlichen Kennzeichnungs- und Qualitätsnachweisregelungen sowie Programmen zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG abgestimmt. Die Teilnahme ist freiwillig.
Interessenten können bei der Europäischen Kommission einen Antrag auf Teilnahme an diesem Programm einreichen. Sie müssen sich dann Verpflichten die entsprechenden Leitlinien des gemeinsamen Emblems einzuhalten.
Die Kommission hat einen Arbeitsplan zu erstellen, der eine Strategie für die Entwicklung des Energy Star Programms enthält. Dieser bestimmt die Energieeinsparungsziele und die Marktdurchdringung, erstellt eine Liste von Bürogeräten, die für eine Aufnahme in das Programm geprüft werden sollen, bestimmt Werbe- und Bildungsinitiativen und Vorschläge für die Koordination und Kooperation zwischen dem Energy Star Programm und anderen Energieverbrauch betreffenden Kennzeichnungsprogrammen auf freiwilliger Basis der Mitgliedstaaten.
Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie
Als Energiebetriebene Produkte gelten Produkte denen Energie zugeführt werden muss damit sie funktionieren können oder Produkte, die der Übertragung, Erzeugung oder Messung dieser dienen.
Energiebetriebene Produkte haben viele wichtige Umweltauswirkungen und verbrauchen einen großen Teil natürlicher Ressourcen und Energie in der Europäischen Gemeinde. Die Richtlinie 2005/32/EG des europäischen Parlaments und des Rates soll einen Rahmen für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte setzen und somit die Umweltauswirkungen solcher Produkte zu reduzieren. Diese Richtlinie schafft einen Rahmen für die Festlegung gemeinschaftlicher Ökodesign-Anforderungen. Detaillierte Anforderungen werden hier nicht definiert, da sich die Produkte untereinander erheblich unterschieden (z. B. Heizung und Fernseher). Bei Bedarf werden somit produktspezifische Durchführungsmaßnahmen entwickelt. Die Kriterien für die unterschiedlichen Verfahrensarten sind in den Anlagen der Richtlinie festgelegt.
Diese Richtlinie wurde in Deutschland in Form des Energiebetriebene-Produkte-Gesetz in nationales Recht übernommen.
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