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Stadt Lahr
Überblick
Lahr, historische Stadt am Eingang des Schuttertals, vereinigt seit der Gemeindereform von 1972 sieben attraktive Umlandgemeinden. Heute wohnen in der historischen Kernstadt rund 28.000 Menschen, in den Stadtteilen gut 15.000. Die verkehrsgünstige Lage im Rheintal und das Erbe der hundertjährigen Garnisonsgeschichte sorgen für kurze Verkehrswege, eine offene, internationale und junge Bevölkerung sowie für eine Fortsetzung der alten Tradition einer Handelsstadt im modernen Gewand.
Die Stadt Lahr ist schon seit 1993 Mitglied im Klimabündnis, seit 2006 beim European Energy Award erfolgreich aktiv und seit 2007 Mitglied bei der „Strategischen Partnerschaft Klimaschutz am Oberrhein“. Von der Stadtverwaltung wurden schon zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um den Energieverbrauch und die Klimabelastung zu reduzieren. Die Stadt Lahr übernimmt damit eine Vorbildfunktion, die auch in die Bevölkerung abstrahlt.
Angaben zur Institution
| Adresse: | Stadtverwaltung Lahr | ||
| Stabsstelle Umwelt und Lokale Agenda 21 | |||
| |
Rathausplatz 7 | ||
| |
77933 Lahr | ||
| Einwohner | 44.000 | ||
| Ansprechpartner/in: | Manfred Kaiser | ||
| Telefon: | 07821/ 910-06 21 | ||
| manfred.kaiser [at]lahr.de | |||
| Website: | www.lahr.de |
Organisation des Beschaffungswesens
Für die Durchführung von nichtförmlichen Vergabeverfahren ist jedes Amt/Abteilung unter Beachtung der bestehenden Dienstanweisungen selbst zuständig und verantwortlich.
Die Zuständigkeit für die Durchführung von förmlichen Vergabeverfahren (beschränkte, öffentliche und europaweite Ausschreibungen) ist dem Stadtbauamt Abt. Bauverwaltung (zentrale Verwaltungsstelle für das Vergabewesen) übertragen.
Die Dienststellen, bei denen Beschaffungsbedarf besteht (Vergabestellen), melden diesen an die zentrale Verwaltungsstelle für das Vergabewesen und bereiten die Leistungsverzeichnisse und sonstigen spezifischen Daten auf.
Aus Gründen der Praktikabilität, der Einheitlichkeit der Verwaltung und des Wettbewerbs werden die nachstehenden Leistungen von einer Vergabestelle für die gesamte Verwaltung beschafft.
- • Büromaterialien und Kopiergeräte durch das Haupt- und Personalamt
- • Büromöbel (Tische, Stühle, Schränke) durch das Stadtbauamt Abt. Hochbau
- • Reinigungsmittel und -gerätschaften (ausgenommen Spezialbedarf) durch das Amt für Soziales, Schulen und Sport
- • Treib- und Betriebsstoffe für Fahrzeuge durch den Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)
Erfolg
Bei der Aktualisierung der Dienstanweisung für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen – DA VOL – bei der Stadtverwaltung Lahr im Herbst 2008 wurden Vorgaben zur „Beachtung ökologischer und sozialer Kriterien“ aufgenommen.
Beachtung ökologischer und sozialer Kriterien
(1) Im Rahmen der Vergabevorschriften ist unter den am Markt befindlichen und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeigneten Erzeugnissen bzw. Dienstleistungen das Angebot zu bevorzugen, das bei der Herstellung, im Gebrauch und/oder in der Entsorgung die geringsten Umweltbelastungen hervorruft. Der unter Umständen höhere Preis ist für die Beschaffung kein Hindernis, sofern er unter Berücksichtigung des § 77 Gemeindeordnung als wirtschaftlich angesehen werden kann. Dabei sind gegebenenfalls auch nicht monetär exakt zu bewertende Vorteile für das Gemeinwohl zu berücksichtigen.
Auf die in § 5 des baden-württembergischen Landesabfallgesetzes vom 14.Oktober 2008 oder dessen aktuelle Fassung festgelegten Pflichten der öffentlichen Hand bei der Beschaffung wird hingewiesen.
(2) Die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen ökologisch vorteilhaften Produkteigenschaften sind in der Leistungsbeschreibung anzugeben. Hinweise hierzu geben insbesondere der vom baden-württembergischen Umweltministerium herausgegebene Leitfaden „Umweltorientierte Beschaffung“, das vom Umweltbundesamt herausgegebene Handbuch „Umweltfreundliche Beschaffung“, das Procura „Handbuch – für Nachhaltigkeit und Kosteneffizienz in der öffentlichen Beschaffung“ sowie der Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung unter www.beschaffung-info.de.
Bei der Beschaffung aus Produktgruppen, für die anerkannte Umwelt- und Energiezeichen wie der „Blaue Engel“, das „Eco-Label“ der Europäischen Union, der „Energy Star“ oder vergleichbare Umwelt- und Energiezeichen existieren, sind grundsätzlich solche Produkte zu beschaffen, die die Vergabekriterien des Umweltzeichens erfüllen.
Die Bestimmungen und Leitlinien der Bundesregierung in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen vom 17. Januar 2008 (BAnz. S. 198) oder deren aktuelle Fassung sind zu beachten.
(3) Berücksichtigung finden nur Produkte, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind, bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive, zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der Kinderarbeit eingeleitet haben. Bei Produkten, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, ist dies durch Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtung nachzuweisen.
(4) Zur Bestimmung ökologischer und sozialer Kriterien kann die Stabsstelle Umwelt einbezogen werden.
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