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Beschaffungsrichtlinie
In den Beschaffungsrichtlinien werden unternehmensweite technische, ökonomische und gegebenenfalls auch ökologische Anforderungen an das zu beschaffende Produkt grundsätzlich festgelegt. Die Eigenschaften sollten genau spezifiziert und ökonomisch messbar sein. Das Leistungskriterium „Umweltgerechtheit“ wäre zu unspezifisch. Zulässige ökologische Leistungskriterien sind z. B. Richtwerte für den Strom- oder Wasserverbrauch von Geräten sowie Wartungs- und Entsorgungskosten. Die Bedeutung der einzelnen Kriterien kann durch verschiedene Gewichtungen hervorgehoben werden.
Kriterien eines bestimmten Labels können hier eingebunden werden. Während verpflichtende Labels direkt als Mindestvoraussetzung herangezogen werden können, kann bei freiwilligen Labels nach dem Nichtdiskriminierungsgrundsatz nur der Nachweis für die Einhaltung der jeweiligen Grenzwerte gefordert werden.
Die Beschaffungsrichtlinien sollten auch die Grundlage für die Bewertung des wirtschaftlichsten Angebotes enthalten. Dazu gehören Vorgaben für eine Betriebskostenanalyse sowie die Gewichtungen der verschiedenen Lebenszykluskosten.
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