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Private Beschaffung
Privatwirtschaftliche Unternehmen sind in ihren Beschaffungsabläufen nicht an die Regelungen des Vergaberechts gebunden. Eine Ausnahme stellen Unternehmen bzw. Projekte dar, die überwiegend (als zu mehr als 50 Prozent) von staatlichen Stellen subventioniert werden oder die unter den Begriff des öffentlichen Auftraggebers fallen. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, gilt bei diesen Beschaffungsmaßnahmen ebenfalls das europäische und nationale Vergaberecht.
Keine gesetzlichen Verpflichtungen für private Beschaffer
Eine gesetzliche Verpflichtung oder Einschränkung zur Berücksichtigung von Umweltkriterien im privaten Beschaffungswesen besteht nicht. Umweltschutzmaßnahmen und ein optimierter Energie- und Materialeinsatz sind jedoch in der Regel mit ökonomischen Vorteilen verbunden und erhöhen die Konkurrenzfähigkeit. Zudem ist die Wahrnehmung von Unternehmen, die umweltfreundlich wirtschaften, bei Kunden und Auftraggebern positiv.
Nachhaltige Beschaffung als Teil von Umweltmanagementsystemen
Nimmt das Unternehmen an einem Umweltmanagementsystem teil, sind Umweltkriterien in Beschaffungsvorgängen empfehlenswert. Umweltmanagementsysteme sind durch internationale Normen (ISO 14001) und in einer EG-Verordnung (EMAS) definiert. Ziel von Umweltmanagementsystemen ist kontinuierliche Verbesserung umweltgerechter Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens anzuregen und umzusetzen. Die teilnehmenden Unternehmen müssen Umweltziele in ihre Unternehmenspolitik aufnehmen. Die nachhaltige Beschaffung gehört zu den elementaren Bestandteilen des Umweltmanagements und wird auch in privaten Unternehmen zukünftig eine größere Rolle spielen.
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