[ Inhalt überspringen - Sprungmarke Inhalt überspringen ]
Neue Richtlinie zur Energiekennzeichnung
Der Geltungsbereich wird so ausgedehnt, dass künftig auch im gewerblichen und industriellen Bereich genutzte Geräte erfasst werden.
Durch die Richtlinie in ihrer bisherigen Form wurde ein Label für die Energieeffizienz von Haushaltsgeräten wie Kühl- und Gefrierschränke, Backöfen, Klimageräte, Geschirrspülmaschinen, Waschmaschinen, Wasch-Trockenautomaten, Wäschetrockner und Lampen eingeführt. Im Rahmen der Neufassung wird der Geltungsbereich der Richtlinie so ausgedehnt, dass künftig auch im gewerblichen und industriellen Bereich genutzte Geräte erfasst werden.
Mit der heutigen Annahme durch das Parlament ist die Richtlinie offiziell verabschiedet; sie wird voraussichtlich im Juni im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Die Richtlinie muss jetzt von den Mitgliedstaaten innerhalb eines Jahres in nationales Recht umgesetzt werden.
Mit der Neufassung wird die bestehende Effizienzskala von „A“ bis „G“ durch Hinzufügung der neuen Effizienzklassen „A+“, „A++“ und „A+++“ oberhalb der Klasse „A“ weiter differenziert. Bei Werbeaussagen in Bezug auf den Energieverbrauch oder die entsprechenden Kosten muss nach der Richtlinie die Energieeffizienzklasse des betreffenden Produkts genannt werden.
Die Einbeziehung neuer Produkte wie Fernsehgeräte, Heizkessel und Heizthermen in die neuen Kennzeichnungsvorschriften ist geplant.
Weitere Informationen zum Thema: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/584&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
